Abgerundeter Innenbereich §34 BauGB

26. März 2008

Eine Darstellung der Abrundungssatzung, nach der Bauvorhaben im Innenbereich nach §34 BauGB zu bewerten sind:

Das mit Strich-Punkt eingegrenzte Gebiet Lüttelforst stellt den abgerundeten Innenbereich nach §34 BauGB dar, der die Zuständigkeit von Bauvorhaben im Innenbereich regelt. Der Bereich ausserhalb der Markierung gilt dagegen als Aussenbereich gemäß §35 BauGB, mit den dort formulierten Einschränkungen baulicher Zuständigkeit.

Die Kennzeichnung des Innenbereichs, wonach Bauvorhaben nach §34 BauGB zu bewerten sind.