Landschaft & Geschichte

Urkunde

Im folgenden können Sie den Wortlaut der Urkunde aus dem Stiftsarchiv Xanten zur Pfarrerhebung vom 06.09.1258 verfolgen. Die Übersetzung vom Lateinischen ins Deutsche,  die auch auf den Jubiläumskarten abgedruckt ist,  übernahm freundlicherweise Günther Gerr:

„Allen Christgläubigen, an die das gegenwärtige Schreiben gelangt ist, richtet E(lbertus) von Valkenburg, von Gottesgnaden Archidiakon zu Lüttich, (seinen) Gruß im wahren Heil.

Da die Kapelle von Luttelvorst die eine Filiale oder ein Glied der Mutterkirche von Ambere (Amern) ist, in unserem Archidiakonat gelegen, von der besagten Mutterkirche sehr entfernt liegt, stellen wir daher fest, dass ein Priester beiden Kirchen nicht angemessen dienen kann und aus diesem Grund‚ weil nur ein Geistlicher in beiden(Kirchen) dient, häufig Nachteile und Gefahren für die Seelen entstehen, verfügen wir kraft unseres Amtes, dass zur Vorbeugung der Gefahren und aus Sorge um das Seelenheil mit Zustimmung und Willen des Rektors, des Patronatsherrn und der Pfarrangehörigen beider Orte die segensreiche Anordnung, dass die genannte Kapelle von nun an weiterhin und im übrigen fortwährend einen eigenen Priester habe.

Der Priester der besagten Kapelle möge eifrig die Messe zelebrieren und den Menschen in den festgelegten Grenzen derselben Kapelle die kirchlichen Sakramente vertrauensvoll spenden, ebenso auch den Toten auf dem Friedhof der Kapelle kirchliche Beisetzung gewähren, so wie es seit alters Brauch ist, er soll auch die Taufe halten, bei der die Täuflinge getauft werden können.

Die jährlichen Einkünfte des Seelsorgers von 8 kölnischen Mark werden ihm für seinen Dienst zugewiesen, von denen der Rektor Wilhelm der vorgenannten Kirche vier kölnische Mark und 5 Malter Weizen, ebensoviel Hafer, ferner Rechte und Erträge aus denselben Benefizien, die derselbe Wihelmus aus eigenen Mitteln erworben hat und von nun an weiterhin als Almosen beiträgt und zuweist.

Es möge derselbe Seelsorger allein auch alle Opfergaben jeder Art, die dem Altar zugehörig sind, erhalten, weil die vorgenannte Pfarrkirche von Ambere (Amern) und der eingesetzte Priester derselben, alle Rechte oder Pflichten, die an der Kapelle zu Luttelvorst (Lüttelforst) von derselben Pfarrkirche gewöhnlich beansprucht wurden, vollkommen und freigiebig überlassen hat, und damals die Pfarrkirche genug Überschüsse erwirtschaftet hat.

Nämlich ihre Einkünfte für sich genommen betrugen 16 Mark, dann weil der Priester, der in der Kirche von Ambere (Amern) die Messe feiert, von Sorge, Last und Mühe, mit der er sich um den Dienst von der vorgenannten Kapelle zu kümmern pflegt, befreit und erlöst sein wird, dies allerdings mit der Ausnahme, dass der Priester und die Pfarrangehörigen der besagten Kapelle in der Anerkennung des Herrn und zum Zeichen ihrer Unterordnung unter die oft genannte Mutterkirche, jedes Mal wenn in ihr eine Synode gehalten wird, kommen und teilnehmen. Des weiteren jedes Mal, wenn es dazu kommt, dass die besagte Kapelle unbesetzt ist, der Rektor der Kirche zu Ambere (Amern), der gerade im Amt ist, einen geeigneten Priester einsetzt, der sich bei ihr niederlassen, persönlich dort wohnen und dienen will und kann, und sie ihm überträgt ohne irgendeinen Abzug oder eine Minderung der Einkünfte;

Dieser Priester wird auch, wenn er eingesetzt wird, verpflichtet zu schwören, dass er ohne Minderung die Einkünfte derselben Kapelle erhalten hat und ihr dienen wird.

Und wenn er selbst oder ein beliebiger anderer, der ebenda eingesetzt ist und sich nicht persönlich dort niederlassen und dienen will und der Rektor der Kirche von Ambere (Amern) versäumt hat, dies auf die Weisung des Patronatsherren derselben Kirche hin in Ordnung zu bringen, und zwar innerhalb eines Monats nach Weisung eines solchen Patronatsherrn, wird derselbe Patronatsherr von da ab die besagte Kapelle einem anderen Priester übertragen, der die Voraussetzungen erfüllen will und kann.

Damit dies aber beschlossen und unerschütterlich für ewige Zeit so bleibt, haben wir veranlasst, dass das vorliegende Dokument darüber aufgesetzt und durch Anhängen unseres Siegels bekräftigt wird.“

Gegeben und angefertigt im Jahre des Herrn 1258 am sechsten Feiertag vor Geburt der seligen Jungfrau Maria.

Hinweis und Quelle: Im Urkundenbuch des Stiftes Xanten; Bd. 1; (vor 59 – 1359), bearbeitet von Peter Weiler hrsg. v. Archivausschuss mit Unterstützung der Deutschen Forschungs gemeinschaft und der Rheinischen Provinzialverwaltung (Bonn 1935) ist in verschiedenen Urkunden die Vorbereitung und Einrichtung der selbstständigen Pfarrkirche zu Lüttelforst belegt und bestätigt.

Leserbrief

Kürzlich hat die Redaktion Briefe von Karl-Werner von der Lieck erhalten, die uns angenehm überrascht haben. Hr. von der Lieck und seine Frau stammen beide aus Lüttelforst, haben dort Kind- und Jugenzeit verbracht und wohnen derzeit in Essen.

Älteren Lüttelforstern/innen wird der Name bekannt sein. Karl von der Lieck, der Vater, führte ja lange Zeit die gleichnamige Gaststätte in Lüttelforst gegenüber der Schule (siehe auch die Fotos hier zu Alt-Lüttelforst); später als „Flori“ bekannt.

Hr. von der Lieck – 1932 geboren – berichtet über Ereignisse und Episoden aus  schwieriger Kriegs- und Nachkriegszeit, die er bis 1957 in Lüttelforst als Kind und junger Mann erlebt hat. Das erlaubt Einblicke in eine uns heute bereits fremd erscheinende Zeit, die nur nur noch die Älteren Lüttelfortser/innen kennen wie z.B. ein Gefangenlager ab 1940 für Belgier und Franzosen hinter Stacheldrahtzäunen in den Räumen der ehemaligen Grundschulklassen zwischen Kirche und alter Küsterei (siehe Alt-Lüttelforst) ist.

Wir haben uns gefreut über diesen Zuspruch von einem Zeitzeugen! Wir veröffentlichen hier mit seiner ausdrücklichen Genehmigung einen Brief und hoffen Sie finden das ebenso spannend: