Bauliche Planungs- und Genehmigungsgrundlagen

26. März 2008

Schwalm- und Strassenführungsveränderungen an der L371:

Brücke-Neu:

Der Strassenverlauf verschiebt sich durch Verbreiterung zur der Lüttelforster Mühle gegenüberliegenden Seite.
Die Verbreiterung macht darüber hinaus ein neues Brückenbauwerk erforderlich durch den Ausbau der L371 einschließlich eines mitgeführten Radwegs.

Schalmführung:

Seitengerinne nach Vorbild der Brüggener Mühle für stromaufwärts schwimmende Fische als Treppenbauwerk erforderlich auf Niederkrüchtener Seite der Schwalm (Umsetzung europäischer Gesetzesgrundlage).

 

Schwalm- und Strassenführungsveränderungen an der L371.