Einverstanden mit dem Wegenetzkonzept für Lüttelforst?

27. Juni 2019

Bei der Bürgerversammlung zum neuen Wegenetzkonzept für Lüttelforst, Hehler, Fischeln und Leloh am Mittwoch, 12. Juni 2019, um 19.00 Uhr im Rathaus waren aus Lüttelforst 8 interessierte Bürger/innen anwesend. Der wissenschaftlich erarbeitete Vorschlag zur Erhaltung, Neu- oder Umgestaltung öffentlicher und privater Feld- und Waldwege nach den Nutzungsansprüchen durch Agrar- und Forstwirtschaft sowie Freizeit-, Wander- und Radtourismus ist inzwischen ins Netz gestellt und kann kommentiert werden. Über das Bürgerdialog-Portal https://wirtschaftswegekonzept.de können Anlieger und Ortsbewohner/innen sich aktiv in den Entscheidungsprozess einbringen. Sie müssen sich einmal registrieren und können dann die Einschätzung der Wege überprüfen und gegebenenfalls kritisch kommentieren. Jeder Klick auf das entsprechend eingezeichnete Gebiet führt systematisch bis zu Luftbildaufnahmen der Feld- und Waldwege in Lüttelforst weiter.

Der Förderverein hat die unterschiedliche Bewertung

  • der beiden bis zur Schomm und weiter nach Ungerath verlaufenden Wirtschaftswege (Kamelsweg: Weg Nr. 3304 und Weg am Sportplatz hoch: Weg Nr. 3262)

sowie

  • des Querwegs (vom Sportplatz bis Kamelsweg: Weg Nr. 3417 – 3806 und von Kamelsweg bis Landstraße nach Waldniel: Weg Nr. 3449 – 3806)

in einem Bürgerportal-Kommentar gleichgewichtet mit folgender Begründung:

Die Wege Nr. 3304 und 3262 sind in der Wertigkeit gleichzusetzen. Der Weg Nr. 3262 hat für Spaziergänger, Radfahrer und Sportler eine entsprechende Wertigkeit wie Weg Nr. 3304, zumal Nr. 3262 der erste befestigte Weg für die obere Dorfhälfte zum Waldgebiet Schomm ist und direkten Anschluss vom Endpunkt des Schwalmweges dorthin bietet. Land- und forstwirtschaftlich wird er als gleich genutzt wahrgenommen. Nr. 3304 wird wegen der durchgängigen Asphaltierung schon jetzt zusätzlich vom Pkw – Verkehr genutzt trotz Verbotsschilder. Hier kollidiert die Expertise mit Bürgererfahrung und Bürgerwille im Umgang mit Naturschutz. Entsprechend ist die unterschiedliche Bewertung des Querweges nicht nachvollziehbar. Weg Nr. 3417 bis 3806 ist ebenso ein Hauptwirtschaftsweg wie Weg 3449 bis 3781. Es können nicht alle Feldflächen von Weg Nr. 3304 erreicht werden. Hier kollidiert die Expertise mit Eigentümerinteresse. Überdies hat das Teilstück hohe Priorität fürdas Brauchtum, z.B. zum St. Martinsfest.