Windkraftanlagen Lüttelforst

15. Januar 2021

Zu der vom Vorstand des Fördervereins am 13.01.2021 weitergeleiteten Frage, ob das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Lüttelforst bereits begonnen habe und welche Abstandsregelung zum Anwohnerschutz gelte, teilte Jürgen Heinen nach Rücksprache mit dem Fachbereichsleiter der Gemeindeverwalung am 14.01.2021 mit:

Weder für die Konzentrationszone (im oberen Feldgelände westlich vom Kamelsweg) noch für den ehemaligen Schießplatz der Engländer liegen im Moment Anträge auf Genehmigung von Windkraftanlagen vor. Diese müssten dann auch im Rahmen eines BImsch Verfahrens genehmigt werden. Die aktuellen Abstände zur Wohnbebauung hat der Gesetzgeber auf 600 Meter plus festgesetzt. Je nach Turmhöhe müssen die Abstände auch noch weiter sein.